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Allianz Schnelsen Nord
 


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ØDie Klaus-Nanne-Str. wurde bereits mit 25% über die zulässigen Grenzen bebaut. Durch diese Straße passt wegen der Parkplatzenge schon heute kaum ein Feuerwehrfahrzeug.

Ø Die Nachverdichtung, die permanente Erweiterungen des Racket Inns, die Bebauung des Geländes Röhe (der aktuelle Investor hat hier eine 40% Überbauung im Angebot!!...1996/1997 fuhren 6000 Fahrzeuge und mehr pro Tag über den Königskinderweg. Die Kapazität war damals schon knapp und wird heute in den Spitzenzeiten deutlich überschritten

Ø 1996=> 175 Wohneinheiten bedeuten in einem Schlafviertel mit so mangelhafter öffentlicher Verkehrsanbindung, mindestens 1 Auto pro Wohneinheit. Befragt man die Anwohner, so wird man leicht feststellen können, dass in der überwiegenden Zahl jedoch 2 Autos pro Familie benötigt werden/ vorhanden sind. Ohne Übertreibung muss somit von mindestens 250 zusätzlichen Autos ausgegangen werden (so natürlich nicht im B-Plan 79/ Schnelsen vorgesehen).

Ø Eine Bebauung eines Landschaftsschutzgebietes widerspricht einem sorgsamem Flächenverbrauch, auch zum Schutz von biologisch wertvollen Flächen und Erholungsräumen

Ø Aus der Nachbarschaft Schleswig Holsteins gibt es kein Verständnis für eine Grenzbebauung

Ø jeder Anwohner kann bestätigen, dass die Verkehrsbelastung des Ring 3 unfassbar zugenommen hat. Tägliche Staus auf der A7 führen zu massiver Nutzung der Verbindungsstraßen in Schnelsen. Der geplante Ausbau der A7, der geplante Bau des Deckels, die Ansiedlung von Möbel Höffner, Ausbau der AKN, das IKEA Parkhaus...hier wird auf Jahre verkehrstechnisch das Chaos herrschen.  

Ø wussten Sie, dass Schnelsen der in den letzten 15 Jahren am Schnellsten gewachsenen Stadtteil in Eimsbüttel und Eimsbüttel selbst der am dichtesten besiedelte Bezirk in Hamburg ist

Ø wussten Sie, dass die Fläche des B-79 nur zur Hälfte der Stadt gehört? Bitte immer daran denken, wenn wir mit dem Argument zur Deckelfinanzierung konfrontiert werden. Die andere Hälfte gehört Plambeck, einem Privatinvestor.

Schon aus diesen nur exemplarisch aufgeführten Argumenten wird klar ersichtlich, dass der B-Plan 79/ Schnelsen nicht geeignet ist. Wer sich nach der Empörung 1996/1997 erkundigt, wird feststellen, dass auch heute bestimmt keine positive Motivation der Bevölkerung für dieses Projekt gewonnen werden kann.

aber es gibt auch handfeste juristische Gründe...

Dem Bezirksamt wurde am 03.02.1997 ein Gutachten der Rechtsanwälte Günther, Heidel, Wollenteit und Hack zugesandt. Hier ist sehr gut nachzulesen, dass der B-Plan 79/ Schnelsen schlicht rechtswidrig ist.

Ø In der Begründung zum gültigen B-Plan 22 Schnelsen wird darauf hingewiesen, dass sich eine weitere nördliche Bebauung (die Fläche des B-79) verbietet. Hierauf vertrauend sind viele Anwohner hierher gezogen. Es gibt hier juristisch einen Vertrauensschutztatbestand

Ø Fehlendes Verkehrskonzept: gemäß Bauleitplanung §1 Abs 5 Nr. ist auf den Verkehr einschließlich des öffentlichen Nahverkehrs Rücksicht zu nehmen. Wie bereits oben geschildert, ist von einer Berücksichtigung in keiner Hinsicht etwas zu bemerken.

Ø Fehlende regionale Abstimmung mit der angrenzenden schleswig-holsteinischen Gemeinde Bönningstedt. Gem §2 Abs. 2 BauGB ist Hamburg hierzu jedoch zwingend verpflichtet. Hier droht eine Gemeindenachbarklage.

Ø Unzureichender Lärmschutz: hier kollidiert die Bebauung mit geltendem Recht. § 1 Abs. 5 Nr.1 BauGB fordert gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Die rechtlich höchstzulässigen Immissionswerte werden selbst durch passiven Lärmschutz deutlich überschritten werden.

Ø Die fehlende Infrastruktur ist auch rechtlich problematisch: hier wird der Planungsleitsatz §1 Abs. 5 S.2 Nr. 3 BauGB verletzt. Hier sei nur noch mal an die fehlende Schulversorgung verwiesen




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